Apple hat vom US-Patent- und Markenamt das Schutzrecht für ortsbasierte Informationsdienste zugesprochen bekommen, welches die Nummer RE42.927 trägt. Diese beschreibt ein sogenanntes „standortbasiertes Informationssystem, das ein Ortungssystem wie das zivile Global Positioning System (GPS) von Navstar in Kombination mit einem Netzwerk nutzt“.
Den meisten Lesern wird das höchstwahrscheinlich nichts sagen, deshalb jetzt die Erklärung.
Ein großes Manko für die Konkurrenten von Apple ist, dass das Schutzrecht ziemlich groß gefasst ist. Es deckt Informationen und Daten ab, welche sich auf den Standort des Geräts beziehen, wobei nicht weiter spezifiziert ist, ob es sich um Texte, Bilder, Audiodateien oder Videos handeln muss. Im Patent ist angegeben, dass das Gerät über eine Möglichkeit zur Ortung verfügen muss, beispielsweise ein GPS-Signal oder einen Strichcode. Da der Begriff „Empfänger“ ziemlich ungenau ist, wird Apple außerdem eigentlich auch die Kontrolle über den GPS-Empfänger in Handys oder eine Kamera-Software-Kombination, welche in der Lage ist, QR-Codes zu lesen.
Da das Schutzrecht so präsent ist, wird es für andere Unternehmen schwierig sein, es nicht zu verletzen. Denn für jeden standortbasierten Dienst müssen Ortsbestimmungen übertragen und Informationen empfangen werden. Letztlich könnte dies dazu führen, das Facebook oder Foursquare ihre geodatenbasierten Dienste nur noch dann zur Verfügung stellen dürfen, wenn sie Apple Lizenzgebühren zahlen.
(via)