Apple hatte lange Zeit eine Glückssträhne in Bezug auf Klagen gegen seine Konkurrenz. Jetzt jedoch scheint diese gestorben zu sein, denn einen Antrag von Apple auf eine einstweilige Verfügung gegen Samsung abgewiesen. Samsung darf seine Tablets weiterhin in Deutschland verkaufen. Andere Modelle bleiben von diesem Ergebnis jedoch unberührt.
Der koreanische Hersteller darf seinen Tablet-PC Galaxy Tab 10.1N und das Highend-Smartphone Galaxy Nexus weiterhin hier in Deutschland vertreiben. Vor dem Landgericht München hat Apple versucht, den Verkauf des Geräts zu verhindern, die Richter wiesen die Klage jedoch ab, was einen Rückschlag für Apple bedeutet. Nur wenige Tage zuvor hatte Apple bereits mit einer Klage gegen das Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 einen Erfolg erzielt.Apple war mit der Begründung zu Felde gezogen, dass das neue Gerät Geschmacksmuster des US-Konzern verwenden würde. Bereits im Jahr 2004 hatte Apple sich das grundlegende Tablet-Design schützen lassen. Der Richter entschied es gebe einen „übereinstimmenden Gesamteindruck mit dem Geschmacksmuster des iPad“. Bei der neusten Entscheidung war Apples Begründung anscheinend nicht so überzeugend.
Laut der Nachrichtenagentur Bloomberg hat sich Apple bei dem erneuten Versuch, Samsung den Verkauf bestimmter Geräte zu verbieten auf ein Patent berufen. Laut Bloomberg hängt die 2011 patentierte Technologie, mit den Touchscreens von Tablets und Handys zusammen. Laut Samsung war die Technologie jedoch bereits auf dem Markt, als Apple sie Patentieren ließ, was den Richter zu der Entscheidung brachte, das entsprechende Patent müsse zurückgerufen werden.
Dies war der erste Rechtsstreit der beiden Konzerne vor einem Münchener Gericht. In verschiedenen Verfahren in Mannheim und Düsseldorf hatte Apple bisher immer gewonnen.
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Ich hoffe, dass sich Apple und Samsung in nächster Zeit nicht mehr so oft bekriegen, denn für den Kunden ist es besser, wenn sie positiv vereint anfertigen. Denn nur so werden angemessene Preise den Endkunden erreichen.