In einer Klage gegen Amazon wollte Apple verhindern, dass Amazon den Namen „App Store“ verwenden darf, da es laut eigener Aussage Eigentum seitens Apple sei. Diese Behauptung scheiterte nun jetzt vor dem amerikanischen Gericht.
Schon vor einiges Zeit sah es danach aus, dass die zuständige Richterin Apples Antrag ablehnt. Und so geschah es auch. Mit der Begründung, dass der „App Store“ bereits von anderen Firmen genutzt wurde und auch die Bezeichnung „App Store“ ein freier Begriff ist und sich in keinster Weise mit Apple identifiziert.
Zuvor hatte Apple damit begründet, dass die Nennung in beiden Firmen für den Kunden, zu einigen Missverständnissen führen könnte. Doch aufgrund fehlendem Beweismaterial, in Form von Studien oder ähnlichem, wurde auch dieses Argument als nicht überzeugend eingestuft. Doch darf man behaupten, dass es bei dem eigentlichen App Store immer um den aus dem Hause Apple handelt.
Apple wäre nicht Apple, wenn man nicht weiterhin um das Recht um den „App Store“ kämpft. Vermutet wird, dass es zu einem weiteren Anlauf kommen wird, jedoch mit erweiterten Materialien und Beweisen. So könnte man beispielsweise Umfragen oder Studien durchführen, die aussagekräftig genug sind, um dem US-Hersteller das Recht zusprechen kann.